Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil für alle zwischen Kühn Webdesign und seiner Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktage) widerspricht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen auch für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge. 

1.0 Angebot und Abwicklung
1.1 Vor jeder kostenverursachenden Massnahme wird dem Auftraggeber in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welches vom Auftraggeber freigegeben werden muss (Auftragserteilung). Kleinere Aufträge bis zu 250 CHF Nettowert sowie Aufträge, die im Rahmen laufender Projekte, bedürfen keiner Unterbreitung eines Angebotes und somit auch keine Genehmigung.

1.2 Kühn Webdesign ist berechtigt, Arbeiten an Dritte zu übergeben.

1.3 Kühn Webdesign wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1.4 Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2.0 Vergütung
2.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben (Einzelunternehmen).

2.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach Ablieferung der Arbeiten fällig und zwar in voller Höhe und ohne Abzug.

2.3 Sollte sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie Aufträge, die grösseren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Kühn Webdesign bedeuten, sind wir berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

2.4 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ausserhalb der laufenden Betreuung ändert, und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.5 Mehraufwendungen: Unabhängig von der Vergütungsart ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Anbieters mit einem Stundensatz von 70 CHF netto (keine Mehrwertsteuer da Einzelunternehmen) zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

2.6 Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundensatzabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden unverzüglich zu verständigen, sobald die erbrachten Zusatzleistungen zu einer Vergütung von mehr als 70 CHF netto (keine Mehrwertsteuer da Einzelunternehmen) führen.
Die Parteien haben sich in einem solchen Fall zu verständigen, ob noch weitere Leistungen erbracht werden sollen und wie sie zu vergüten sind.

2.7 Zusatzaufwendungen: Als vergütungspflichtige Zusatzaufwendungen gelten für jede vereinbarte Vergütungsart jene Aufwendungen, die der Anbieter vornimmt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe des Entwurfs oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Aufwendungen werden in jedem Fall mit einem Stundensatz in Höhe von 70 CHF netto (keine Mehrwertsteuer da Einzelunternehmen) vergütet.

2.8 Kühn Webdesign behält sich das Eigentum aller überlassenen Dateien, Unterlagen, Skripte, Skizzen, Designs, Reinzeichnungen etc. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

2.9 Sollte der Kunde mitwirken, hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

2.9.1 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% – über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

2.9.2 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden, behält Kühn Webdesign den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

2.9.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt Kühn Webdesign, die notwendigen Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

2.9.4 Sollte eine monatliche Zahlung vereinbart werden, gelten die Vereinbarungen, die schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Andere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei dieser Form der Vergütung.

3. Urheberrechte und Verwertungsrechte
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach schweizer Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Schweiz. Unter der Bedingung, dass der Kunde die gemäss der geschuldeten Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Anbieter.

4.0 Haftung
4.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschliesslich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.

4.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

4.3 Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Website stützen und verpflichtet sich, dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Kühn Webdesign gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Kühn Webdesign anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

4.5 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5. Dienstleistungen Dritter
Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain oder Hosting, übernimmt Kühn Webdesign keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Kühn Webdesign übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.

6. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschliesslich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschliesslich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, an Dritte weiterzugeben.

7.0 Abnahme und Abnahmefiktion
7.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Bei wesentlichen Abweichungen vom geschuldeten Werk werden wir diese innerhalb angemessener Frist beseitigen und das Werk erneut zur Abgabe vorlegen.

7.2 Teilen wir dem Auftraggeber die Fertigstellung einer Leistung in Textform mit und meldet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung keine unerheblichen Mängel, gilt die Werkleistung als abgenommen. Spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung oder Nutzung des Werkes gilt die Abnahme als erfolgt.

8.0 Sonstige Bestimmungen
8.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Baar.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.